Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB)
1.Mit der Reservation dieses Zimmers geht der Gast einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. D.h.er haftet vollumfänglich für die Räumlichkeiten und den Schlüssel.
2.Der Gast hat das Zimmer normal zu nutzen und es so zu verlassen wie er es angetroffen hat. Er ist verantwortlich für jegliche Art der Ruhestörung und für Schäden im Zimmer wie ausserhalb.
3.Der Zimmerpreis von mindestens Fr.100 ist in jedem Fall, ohne Ausnahme zu bezahlen. Wird das Zimmer nicht sauber angetroffen oder bestehen Unklarheiten so ist dies unverzüglich dem Vermieter per SMS und telefonisch zu melden. Willkürliche Preisabzüge durch den Gast sind verboten und werden mit 20% des Zimmerpreises nachbelastet. Das Geld wird je nach Anweisung des Vermieters deponiert. Zimmerabsagen müssen in jedem Fall nachbezahlt werden, eine Reservation ist IMMER verbindlich. Es ist dem Vermieter freigestellt dem Gast bei der nächsten Buchung einen Rabatt zu gewähren. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Im Zimmerpreis von Fr.100 sind maximal 5 Stunden enthalten. Jede Zusatzstunde kostet zzgl.Fr.20 und muss vorher mit dem Vermieter abgesprochen sein.
4.Der Schlüssel ist IMMER so zurück zu legen wie er genommen wurde. Ist dies nicht der Fall und der nächste Gast kann das Zimmer deswegen nicht betreten so haftet der Gast welcher den Schlüssel unkorrekt zurück gelegt hat für den Zimmerpreis des Folgegastes. Dasselbe gilt für das überziehen der gebuchten Zeit.
5.Kerzen dürfen nur dort aufgestellt werden wo sie beim Betreten des Zimmer stehen. Für Brand- Russ- Seng- & andere Schäden haftet der Gast vollumfänglich. Das Rauchen ist auf dem Balkon erlaubt. In Zimmern mit Brandmeldern ist das Rauchen verboten. Für das auslösen von Fehlalarmen haftet der Gast vollumfänglich, mindestens jedoch mit Fr.500.
6.Verpackungen von selbst mitgebrachten Konsumationen (Flaschen etc.) dürfen nicht liegengelassen werden. Wer seinen Müll liegen lässt, legt zusätzlich Fr.20 zum Zimmergeld.
7. Mit der Adressangabe oder das Ok an den Gast wird die Reservation Verbindlich,oder andersrum sobald der Gast dem Vermieter das ok gibt. Das heisst das Zimmergeld ist in jedem Fall geschuldet, egal ob der Gast „erkrankt“, „verunfallt“, „arbeiten muss“, „das Date platzt“, usw. Dabei spielt es keine Rolle ob die Zimmernutzung erst in ein paar Tagen stattgefunden hätte. Muss ein Date verschoben werden, so wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr.30.00 berechnet. Wird ein Zimmer unabgemeldet nicht genutzt so sind zum Zimmergeld noch zusätzlich Fr.50 für Umtriebe fällig.
8. Sauberkeit: Der Gast ersetzt sein benutztes Leintuch durch ein frisches. Gäste die Spass an Urinspielen und Kaviar haben, dürfen NUR eigens mitgebrachte Handtücher verwenden. Für den Fall dass die Vermieterwäsche nach Urin usw. stinkt, werden dem Gast Fr.40.00 für die spezialreinigung, bzw.den Ersatz verrechnet. Will der Gast keine eigene Wäsche mitnehmen, so hat er dies mit „Spezielles“ bei der Buchung anzugeben. Es wird ihm dann ein Latexleintuch und Frotteewäsche mit einem speziellen Plastiksack bereitgestellt. Der Gast füllt seine speziell verschmutze Wäsche selber ab. Dieses Supplement kostet Fr.20.00.
9.Vor dem Zimmerverlassen ist das Zimmergeld wie vereinbart zu deponieren. Fenster und Türen müssen geschlossen werden, Kerzen gelöscht. Im Treppenhaus keinen Lärm. Wer die Nachtruhe stört, oder sonstwie unnötigen Lärm verursacht, oder sich sonstwie derart dumm verhält dass andere auf ihn aufmerksam werden, wird zur Rechenschaft und Schadenersatz verpflichtet. Diese Bedingungen sind nicht abschliessend und können laufend angepasst und abgeändert werden.
Seitensprungzimmer sind immer für 2 Personen ausgelegt, eine Belegung mit mehr als 2 Personen, ohne Rücksprache mit dem Vermieter ist verboten und wird mit zusätzlich Fr.100 geahndet. Ebenso wer die Zimmer zu gewerblichen Zwecken, insbesondere der prostitution benutzt.
Die Nutzung des Zimmers geschieht auf eigene Gefahr. Jeder Gast (insb.Männer) haben sich an die gesetzlichen Vorschriften über das Mindestalter von sexueller Mündigkeit zu halten. Es ist verboten die Zimmer mit minderjährigen, unter 18 Jahren zu betreten. Es ist ebenfalls verboten im Zimmer zu fotografieren und diese Bilder zu Marketing oder privaten Zwecken zu verwenden. Wiederhandlungen gegen diese Bestimmungen werden unverzüglich zivil- & strafrechtlich verfolgt.
Bern den 1.September 2011
Gerichtsstand ist Bern
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